Ausnahme Kindeswohl

Hot and Rash: 5. März, 2012 von hotminnie

In Graz wurde heute die 42-jährige Barbara S. noch einmal verurteilt, unter anderem wegen Körperverletzung mit Dauerfolgen und Übertragung einer Krankheit, nachdem das erste Urteil wegen Verfahrensmängeln aufgehoben worden war. Barbara S. erhielt 14 Monate bedingt.

Die verurteilte Mutter ist seit 21 Jahren HIV-positiv, leugnet jedoch bis heute, dass es etwas wie AIDS gäbe. Sie ernährt sich strikt veganisch und glaubt an die wirren Thesen eines Ryke Geerd Hamer. Diesem war die Zulassung als Arzt entzogen worden, seither hatte er sich als Erfinder einer Germanischen Neuen Medizin betätigt. Laut Hamer gebe es keine Viren, daher auch keine Viren-Erkrankungen, daher auch kein AIDS.

Beeinflusst von solchen Thesen, hatte Barbara S. ein weiteres Kind bekommen (ihr viertes, mittlerweile 2 Jahre alt), das durch ihre fehlende Sorgfalt und das ihr ausdrücklich untersagte Stillen gleichfalls als HIV-positiv festgestellt wurde. Ihr ebenfalls an AIDS erkrankter Ehemann verstarb vor zwei Jahren. Wenngleich Fremdunterbringungen von Kindern durch die Jugendwohlfahrt grundsätzlich als schwere Misshandlung abzulehnen sind, war in diesem Falle die Unterbringung der Kinder von Barbara S. durch das Jugendamt eine wohl unvermeidliche Folge. Dass die Behörden auch in diesem Fall nicht mit Fingerspitzengefühl vorgingen, sondern nach der üblichen jugendamtlichen Fußtritt-Mentalität, blieb nicht aus.

Barbara S. kämpft seither auf zahlreichen Webseiten mit pseudo-gesundheitlichen Thesen um ihr vermeintliches Recht. Unübersehbar war dabei, dass die Mutter sich nicht nur weiter völlig uneinsichtig zeigte und ihre Krankheit nicht wahrhaben will, sondern auch ihre Kinder dabei sehr nachdrücklich vorführte und manipulierte. Der Weg ins Kriminal war dann die logische Folge.

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